Die Förderkriterien sind kumulativ, d.h. ein Projekt muss alle Kriterien erfüllen.
1. Regionale Wertschöpfung
Das Projekt schafft direkt regionale Wertschöpfung oder bereitet deren Entwicklung vor. Es zeigt das Marktpotenzial auf, und wie zur Schaffung oder zum Erhalt von Arbeitsplätzen beigetragen wird.
Das Projekt ist auf die Erhöhung der regionalen Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit sowie auf die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen ausgerichtet und kann diese Wirkungsorientierung aufzeigen. Ein Projekt mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten, muss beispielsweise aufzeigen, wie die Neuausrichtung von bestehenden Arbeitsplätzen zu deren langfristigen Sicherung beiträgt. Auch Projekte mit indirekter Wirkung bis zur realisierten Wertschöpfung können unterstützt werden (z.B. Regionale Entwicklungsstrategien, Aktivierung von Akteurinnen und Akteuren etc.).
Für grössere Projekte ist ein Businessplan erforderlich. Das Marktpotenzial muss klar ersichtlich sein. Das im Businessplan enthaltene Finanzierungskonzept ist plausibel, nachvollziehbar sowie verhältnismässig und geht über die NRP-Phase hinaus.
Neu können kleine Infrastrukturen mit einem à-fonds-perdu-Beitrag unterstützt werden (max. CHF 100'000.-), sofern sie regionalwirtschaftlich bedeutend sind.
2. Innovation
Das Projekt trägt zur Stärkung der Innovationsfähigkeit einer Region oder zur Schaffung von Produkten oder Dienstleistungen bei.
Innovation führt zu einer gesteigerten Diversifizierung / Nachfrage, indem neue oder neuartige Produkte oder Dienstleistungen entwickelt werden (z.B. neue Produkte oder Geschäftsmodelle, die bestehende nicht direkt konkurrenzieren), durch die Weiterentwicklung / Optimierung von Bestehendem (z.B. von Prozessen) oder die Adaption von Innovationen im regionalen System. Da Innovation relativ und nicht eindeutig messbar ist, ist sie bezogen auf die jeweilige Branche, Region und spezifische Situation nachzuweisen.
3. Nachhaltige Entwicklung
Das Projekt leistet einen Beitrag zur regionalwirtschaftlichen Entwicklung und trägt zusätzlich zur nachhaltigen Entwicklung bei.
Bei der Planung und Umsetzung von NRP-Projekten sollen neben den zentralen wirtschaftlichen auch die ökologischen und die sozialen Auswirkungen berücksichtigt werden. Gefördert werden können Projekte zu den Themen:
- Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion
- Klima, Energie und Biodiversität
- Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt.
4. NRP-Wirkungsperimeter
Der Perimeter umfasst den ganzen Kanton Solothurn. Besonders willkommen sind Projekte aus den regionalen Zentren mit Ausstrahlung auf ländliche Gebiete.
5. Exportorientierung und lokale Wirtschaft
Die NRP ist ein exportorientiertes Förderprogramm, nach welchem der Anstieg der Einkommen in Sektoren, die Güter oder Dienstleistungen aus einer Region exportieren, für die Entwicklung derselben zentral sind, da sie zu einem Multiplikatoreffekt im lokalen Sektor führen.
In Ergänzung dazu werden neu Aspekte der «lokalen Wirtschaft» (Einnahmen durch lokale Wertschöpfung, d. h. mit denen, die da sind, mit dem, was da ist, für die, die da sind; économie résidentielle, économie présentielle) aufgenommen. Insbesondere in periurbanen und ländlichen Räumen sind nicht nur die produktiven ökonomischen Aktivitäten, sondern auch die Präsenz einer einkommensstarken Bevölkerung sind Treiber wirtschaftlicher Entwicklung.
6. Wettbewerbskonformität
Die Projektträgerschaft ist überbetrieblich und das Projekt ist im vorwettbewerblichen Bereich angesiedelt.
Die Beiträge der NRP sollen nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Die Förderung einzelner Unternehmen, die bereits eine Markteinführung vollzogen haben und sich im Wettbewerb mit anderen Unternehmen befinden, kann zu einer Störung des freien Wettbewerbs führen. Die Entwicklung von neuen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen kann daher maximal bis zur Phase Prototypenentwicklung unterstützt werden. Die Fertigstellung bis zur Serienreife inkl. Markteintritt wird durch die NRP nicht gefördert.
Die inhaltliche und finanzielle Verantwortung des Projekts wird von mehreren Organisationen getragen. Das bedeutet, dass sich die Projektträgerschaft aus mehreren Unternehmen bzw. Organisationen zusammensetzt, die sich substanziell – und nicht nur ideell – am Projekt beteiligen. Die Initiatoren eines Projekts können einzelbetrieblich organisiert sein, die Projektträgerschaft (z.B. Vorstandsmitglieder eines neugegründeten Vereins) muss jedoch überbetrieblich sein.
7. Anschubfinanzierung
Die Finanzierung ist während Entwicklungs- und Aufbauphase eines Projekts möglich. Diese hängt vom Projekt ab, sollte aber nicht mehr als vier Jahre betragen.
Anschubfinanzierungen ermöglichen es, Projekte zu entwickeln, denen sonst das Startkapital fehlt (Innovationen, Netzwerke), sowie die Erarbeitung von konzeptionellen Grundlagen − soweit für die Realisierung von konkreten Entwicklungsprojekten notwendig (z.B. Machbarkeitsstudien).
Die Projekte müssen längerfristig wirtschaftlich tragfähig sein, das heisst ohne NRP-Unterstützung weitergeführt werden. Im Projektverlauf und bei Projektabschluss ist diese Tragfähigkeit nachzuweisen.
Beiträge sollen nicht Firmen in bestehenden Märkten fördern und sollen nicht zum Erhalt ineffizienter Strukturen beitragen.
NRP-Mittel sind nur dort gerechtfertigt, wo das angestrebte Projekt trotz Ausschöpfung aller privaten Mittel oder anderer lokaler und kantonaler Finanzierungsmöglichkeiten nicht umgesetzt werden konnte (subsidiärer Charakter).
8. Einordnung in die kantonalen Strategien
Das Projekt entspricht den vom Kanton Solothurn definierten Förderinhalten und –schwerpunkten, und trägt zu einer kohärenten Raumentwicklung bei.