Neue Regionalpolitik

Umsetzungsprogramm 2024 bis 2027

Mit dem Programm «Neue Regionalpolitik» (NRP) fördert der Kanton Solothurn innovative Industrie- und Tourismus-Projekte. Diese sollen die Wertschöpfung und Arbeitsplätze in allen Regionen des Kantons erhalten oder schaffen. Für die Umsetzungsperiode 2024-2027 stehen 4 Millionen Franken für à-fonds-perdu-Beiträge bereit.

Ziele

Die Neue Regionalpolitik NRP unterstützt Initiativen, Programme und Projekte, die das Unternehmertum fördern und die Innovationsfähigkeit der KMU steigern. Der Fokus liegt dabei auf Projekten, welche die regionale Wertschöpfung steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen nachhaltig erhöhen.

Die Standortvoraussetzungen für unternehmerische Aktivitäten sollen so verbessert, Innovationen und Wertschöpfung generiert sowie die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gestärkt werden. Die NRP unterstützt damit die Zielregionen dabei, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten.

Die NRP fördert verschiedene Formen der Zusammenarbeit: Möglich sind Kooperationen von Unternehmen und Regionen oder von öffentlichen und privaten Institutionen. Projekte in funktionale Räumen können auch kantonsübergreifend gefördert werden.


Förderperimeter

Für die Förderperiode 2024 - 2027 können Projekte aus allen Regionen eingereicht werden.


Förderart

À-fonds-perdu d.h. es besteht keine Rückzahlpflicht. 66% der Projektkosten können über die NRP finanziert werden, 34% müssen aus eigenen Mitteln stammen.

Förderschwerpunkte

Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen

Handlungsfeld 1: Kooperationen stärken
Es können Projekte realisiert werden, welche die überbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen sowie zwischen Regionen und Zentren fördern. Das Ziel ist, Projekte mit regionaler Ausstrahlung zu fördern, welche Arbeitsplätze schaffen oder erhalten.

Handlungsfeld 2: Nachhaltige Wirtschaft
Es werden Projekte gefördert, welche Unternehmen befähigen, die wirtschaftlichen Chancen klima- und ressourcenschonender sowie sozialer Innovationen zu erkennen. Produkte, Produktionsprozesse und Dienstleistungen sollen nachhaltiger und nach den Prinzipien einer «Grünen Wirtschaft» oder der Kreislaufwirtschaft ausgerichtet werden.

Handlungsfeld 3: Digitale Transformation
Der digitale Wandel bringt weitreichende Veränderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit sich. Es werden Projekte unterstützt, welche die digitale Transformation von Geschäftsmodellen, -prozessen oder kollaborative Innovationen beschleunigen.

Handlungsfeld 4: Gründen
Innerhalb dieses Handlungsfelds werden neue innovative Massnahmen zur Gründungsförderung realisiert. Projekte für Spin-offs können ebenfalls unterstützt werden.

 

Förderschwerpunkt Tourismus

Handlungsfeld 1: Kooperationen und Angebote
Damit die Nachteile der oft kleinstrukturierten Tourismuswirtschaft reduziert werden, sollen destinations-, branchen- und – wo sinnvoll – kantonsübergreifende Kooperationen und Angebotsentwicklungen gefördert werden. Unterstützt werden touristische Leistungsträger in Kooperation mit Gemeinden, Verbänden und Unternehmen bei Planung, Ausarbeitung und Umsetzung von neuen Angeboten.

Handlungsfeld 2: Digitale Transformation   
Im Vordergrund stehen tourismusspezifische Lösungsansätze zum Aufbau digitaler Kompetenzen. Unterstützt werden Projekte, welche Geschäftsmodelle und –prozesse digitalisieren oder zu einer unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit und touristischen Marktbearbeitung führen.

Handlungsfeld 3: Natürliche Ressourcen
Akteurinnen und Akteure in den NRP-Zielgebieten sollen die wirtschaftlichen Chancen von Biodiversität und Landschaft nutzen. Unterstützt werden Projekte zum touristischen Langsamverkehr oder zur Angebotsgestaltung im ländlichen Raum.


Förderung der lokalen Wirtschaft

Projekte der lokalen Wirtschaft können in den beiden Förderschwerpunkten «Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen» und «Tourismus» unterstützt werden. Gefördert werden Projekte, welche der lokalen Bevölkerung attraktive Dienstleistungen vor Ort anbieten. Damit soll die Standortattraktivität von peripheren Gemeinden gefördert werden.


Kleine Infrastrukturen

Im Fokus stehen Vorhaben, die für den investierenden Projektträger keine oder nur marginale direkte Cashflows generieren, die aber von regionalwirtschaftlicher Bedeutung sind z.Bsp. Spielplätze, Wege, Raststellen. Solche Vorhaben werden nur in Kombination mit einem Projekt zur Produkt- oder Angebotsentwicklung unterstützt.

Förderkriterien

Die Förderkriterien sind kumulativ, d.h. ein Projekt muss alle Kriterien erfüllen.

 

1. Regionale Wertschöpfung: Das Projekt schafft direkt regionale Wertschöpfung oder bereitet deren Entwicklung vor. Es zeigt das Marktpotenzial auf, und wie zur Schaffung oder zum Erhalt von Arbeitsplätzen beigetragen wird.

Das Projekt ist auf die Erhöhung der regionalen Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit sowie auf die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen ausgerichtet und kann diese Wirkungsorientierung aufzeigen.  Ein Projekt mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten, muss beispielsweise aufzeigen, wie die Neuausrichtung von bestehen­den Arbeitsplätzen zu deren langfristigen Sicherung beiträgt. Auch Projekte mit indirekter Wirkung bis zur realisierten Wertschöpfung können unterstützt werden (z.B. Regionale Entwicklungsstrategien, Aktivierung von Akteurinnen und Akteuren etc.).

Für grössere Projekte ist ein Businessplan erforderlich. Das Marktpotenzial muss klar ersichtlich sein. Das im Businessplan enthaltene Finanzierungskonzept ist plausibel, nachvollziehbar sowie ver­hältnismässig und geht über die NRP-Phase hinaus.

Neu können kleine Infrastrukturen mit einem à-fonds-perdu-Beitrag unterstützt werden (max. CHF 100'000.-), sofern sie regionalwirtschaftlich bedeutend sind.

 

2. Innovation

Das Projekt trägt zur Stärkung der Innovationsfähigkeit einer Region oder zur Schaffung von Produkten oder Dienstleistungen bei.  

 

Innovation führt zu einer gesteigerten Diversifizierung / Nachfrage, indem neue oder neuartige Produkte oder Dienstleistungen entwickelt werden (z.B. neue Produkte oder Geschäftsmodelle, die bestehende nicht direkt konkurrenzieren), durch die Weiterentwicklung / Optimierung von Bestehendem (z.B. von Prozessen) oder die Adaption von Innovationen im regionalen System. Da Innovation relativ und nicht eindeutig messbar ist, ist sie bezogen auf die jeweilige Branche, Region und spezifische Situation nachzuweisen.

 

3. Nachhaltige Entwicklung

Das Projekt leistet einen Beitrag zur regionalwirtschaftlichen Entwicklung und trägt zusätzlich zur nachhaltigen Entwicklung bei.

Bei der Planung und Umsetzung von NRP-Projekten sollen neben den zentralen wirtschaftlichen auch die ökologischen und die sozialen Auswirkungen berücksichtigt werden. Gefördert werden können Projekte zu den Themen:

  • Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion
  • Klima, Energie und Biodiversität
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt.

 

4. NRP-Wirkungsperimeter

Der Perimeter umfasst den ganzen Kanton Solothurn. Besonders willkommen sind Projekte aus den regionalen Zentren mit Ausstrahlung auf ländliche Gebiete.

 

5. Exportorientierung und lokale Wirtschaft

Die NRP ist ein exportorientiertes Förderprogramm, nach welchem der Anstieg der Einkommen in Sektoren, die Güter oder Dienstleistungen aus einer Region exportieren, für die Entwicklung derselben zentral sind, da sie zu einem Multiplikatoreffekt im lokalen Sektor führen.

In Ergänzung dazu werden neu Aspekte der «lokalen Wirtschaft» (Einnahmen durch lokale Wertschöpfung, d. h. mit denen, die da sind, mit dem, was da ist, für die, die da sind; économie résidentielle, économie présentielle) aufgenommen. Insbesondere in periurbanen und ländlichen Räumen sind nicht nur die produktiven ökonomischen Aktivitäten, sondern auch die Präsenz einer einkommensstarken Bevölkerung sind Treiber wirtschaftlicher Entwicklung.

 

6. Wettbewerbskonformität

Die Projektträgerschaft ist überbetrieblich und das Projekt ist im vorwettbewerblichen Bereich angesiedelt.

 

Die Beiträge der NRP sollen nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Die Förderung einzelner Unternehmen, die bereits eine Markteinführung vollzogen haben und sich im Wettbewerb mit anderen Unternehmen befinden, kann zu einer Störung des freien Wettbewerbs führen. Die Entwicklung von neuen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen kann daher maximal bis zur Phase Prototypenentwicklung unterstützt werden. Die Fertigstellung bis zur Serienreife inkl. Markteintritt wird durch die NRP nicht gefördert.


Die inhaltliche und finanzielle Verantwortung des Projekts wird von mehreren Organisationen getragen. Das bedeutet, dass sich die Projektträgerschaft aus mehreren Unternehmen bzw. Organisationen zusammensetzt, die sich substanziell – und nicht nur ideell – am Projekt beteiligen. Die Initiatoren eines Projekts können einzelbetrieblich organisiert sein, die Projektträgerschaft (z.B. Vorstandsmitglieder eines neugegründeten Vereins) muss jedoch überbetrieblich sein.

 

7. Anschubfinanzierung

Die Finanzierung ist während Entwicklungs- und Aufbauphase eines Projekts möglich. Diese hängt vom Projekt ab, sollte aber nicht mehr als vier Jahre betragen.

Anschubfinanzierungen ermöglichen es, Projekte zu entwickeln, denen sonst das Startkapital fehlt (Innovationen, Netzwerke), sowie die Erarbeitung von konzeptionellen Grundlagen − soweit für die Realisierung von konkreten Ent­wicklungs­projekten notwendig (z.B. Machbarkeitsstudien).

Die Projekte müssen längerfristig wirtschaftlich tragfähig sein, das heisst ohne NRP-Unterstützung weitergeführt werden. Im Projektverlauf und bei Projektabschluss ist diese Tragfähigkeit nachzuweisen.

Beiträge sollen nicht Firmen in bestehenden Märkten fördern und sollen nicht zum Erhalt ineffizienter Strukturen beitragen.

NRP-Mittel sind nur dort gerechtfertigt, wo das angestrebte Projekt trotz Ausschöpfung aller privaten Mittel oder anderer lokaler und kantonaler Finanzierungs­möglichkeiten nicht umgesetzt werden konnte (subsidiärer Charakter).

 

8. Einordnung in die kantonalen Strategien

Das Projekt entspricht den vom Kanton Solothurn definierten Förderinhalten und –schwerpunkten, und trägt zu einer kohärenten Raumentwicklung bei.

 

Neue Projekte können ab 1. April 2024 bewilligt werden.

Haben Sie eine Idee? Dann füllen Sie bitte das Dokument NRP Projektskizze aus und reichen uns Ihre Idee ein.