Neue Regionalpolitik

Umsetzungsprogramm 2020 bis 2023

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Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) unterstützen Bund und Kanton den ländlichen Raum bei der Bewältigung des Strukturwandels. Die Standortvoraussetzungen für unternehmerische Aktivitäten sollen verbessert, Innovationen und Wertschöpfung generiert sowie die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gestärkt werden. Die NRP unterstützt die Zielregionen dabei, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten. Indirekt trägt sie dazu bei, die dezentrale Besiedlung in der Schweiz zu erhalten und regionale Disparitäten abzubauen.

Der Kantonsrat hat am 13. November 2019 beschlossen, dass der Kanton Solothurn in der Umsetzungsperiode 2020 bis 2023 an der NRP partizipiert, und das zugehörige Umsetzungsprogramm gutgeheissen. Das Umsetzungsprogramm bildet den verbindlichen Rahmen für die NRP im Kanton Solothurn und steht im Einklang mit der Standortstrategie 2030.

Der Kanton Solothurn setzt für die Umsetzung der NRP in der Programmperiode 2020 bis 2023 ausschliesslich A-fonds-perdu-Beiträge in der Höhe von gesamthaft 1 Million Franken ein. Der Bund verdoppelt jeden Betrag, den der Kanton in ein NRP-Projekt steckt. Mindestens ein Drittel der Projektkosten müssen vom Projektträger finanziert werden.

Förderschwerpunkte

Die Umsetzung der NRP für den Kanton Solothurn fokussiert auf zwei Förderschwerpunkte mit je drei Handlungsfeldern:

Tourismus

Primäres Ziel des Förderschwerpunkts Tourismus ist es, durch die Unterstützung des Strukturwandels die touristische Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit der Destinationen zu steigern.

Handlungsfelder:

  • Innovative touristische Angebote entwickeln
  • Digitale Kompetenzen im Tourismus stärken
  • Strukturen und regionale Kooperationen optimieren

Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen

Ziel des Förderschwerpunkts Gewerbe, Industrie und Dienstleitungen ist es, die lokalen Wertschöpfungssysteme durch die Erhöhung der Innovationsdynamik und den Ausbau des Wissenstransfers in zukunftsfähige Branchen zu stärken.

Handlungsfelder:

  • Fachkräfte aktivieren und qualifizieren
  • Kooperationen stärken und Wertschöpfungsketten verlängern
  • Innovationen in den KMU fördern

Leitsätze

  1. Wir verstehen die NRP als ein Instrument, mit dem wir im Sinne der Standortstrategie 2030 die Regionen zum Leben und Investieren attraktiver machen.
  2. Wir streben danach, die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit im ländlichen Raum zu steigern, und fördern die Zusammenarbeit zwischen den regionalen Zentren sowie den ländlichen Räumen.
  3. Mit der NRP stärken wir die Standortqualität und die Rahmenbedingungen in den einzelnen Regionen, indem wir auf unseren Stärken und Chancen aufbauen.
  4. Mit Anschubfinanzierungen fördern wir nachhaltige, klar umrissene Projekte in den Regionen, die im ländlichen Tourismus sowie in der Industrie, im Gewerbe und bei den Dienstleistungen die Innovationskraft erhöhen, das Arbeitskräftepotential besser ausschöpfen und die Digitalisierung vorantreiben.

NRP-Projekte müssen diesen vier Leitsätzen entsprechen.

Selektionskriterien

Das Projekt…

  • fördert unternehmerisches Denken und Handeln in einer Region.
  • muss sich in die Standortstrategie 2030 einfügen und zur Erreichung der kantonalen Ziele beitragen.
  • fällt nicht in den Kernbereich eines anderen Förderinstruments und steht nicht im
    Widerspruch zu Strategien anderer Sektoralpolitiken.
  • erzielt seine Wirkung hauptsächlich im ländlichem Raum (NRP-Perimeter), bezieht aber die Wirkung der Zentren mit ein. 
  • schafft direkt oder indirekt Wertschöpfung sowie Arbeitsplätze und hat somit einen
    erkennbaren volkswirtschaftlichen Nutzen.
  • trägt zur Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen bei, die aus der Region
    exportiert werden, oder zur Stärkung der Exportfähigkeit einer Region (Exportbasisansatz) dienen.
  • ist innovativ und trägt zur Stärkung der Innovationsfähigkeit einer Region bei.
  • wird von einer überbetrieblichen Trägerschaft getragen, die sich aus privaten und
    öffentlichen Institutionen zusammensetzt.
  • ist mit anderen regionalen, kantonalen und überkantonalen Projekten abgestimmt.
  • berücksichtigt die Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung (ökologisch, sozial, wirtschaftlich).
  • hat eine realistische Aussicht auf eine nachhaltige Finanzierung in der Betriebsphase.
    Die vorgesehene Finanzierung beschränkt sich auf eine terminierte Projektphase (Anschubfinanzierung) und ist kein Betriebsbeitrag.
  • wird zu max. 2/3 finanziert.
  • hat einen überzeugenden Projekt-Businessplan.

NRP-Projekte müssen alle Selektionskriterien kumulativ erfüllen.

Ausschlusskriterien

Ausgeschlossen sind Projekte, …

  • zur Finanzierung von Grundversorgung (Basisinfrastrukturen).
  • zur Erfüllung einer vom Bund oder Kanton zwingend vorgeschriebenen Aufgabe.
  • die nicht im Einklang mit übergeordneten verbindlichen kantonalen Planungen und Strategien (z.B. Raumplanung) sind. 
  • die beim Wohnen ansetzen (da nicht exportorientiert und primär der Wohnbevölkerung zugutekommend).
  • die reine Standortpromotion bzw. reines Standortmarketing zum Gegenstand haben (wird auf Bundesebene von SGE und Schweiz Tourismus verantwortet).
  • die wettbewerbsverzerrende einzelbetriebliche Förderung beinhalten (nur überbetriebliche Projekte sind zulässig).
  • die der Ko-Finanzierung von Projekten dienen.
  • die der Importsubstitution ohne exportfähige wirtschaftliche Leistungen dienen.
  • zur Strukturerhaltung. 

Projektantrag

Projektanträge können im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 wie folgt eingereicht werden.

1. Projektbeschreibung

Reichen Sie Ihre Projektbeschreibung gemäss Vorlage bei der Fachstelle Standortförderung ein. Speichern Sie die PDF-Vorlage auf Ihrem PC, damit Sie diese elektronisch ausfüllen können.

Word-Vorlage NRP Projektantrag

2. Projektvorstellung

Die Fachstelle Standortförderung wird sich bei Ihnen melden, um einen Termin für eine persönliche Projektvorstellung zu vereinbaren.

3. Projektantrag

Vervollständigen Sie nach der Projektvorstellung den Antrag gemäss Vorlage (siehe 1. Projektbeschreibung) und reichen Sie diesen bei der Fachstelle Standortförderung ein. Dem Antrag ist ein Projekt- und Finanzierungsplan beizulegen.

4. Projektträgerschaft

Als Projektträger kommen Vereine, Verbände, Gruppen von Unternehmen, Gruppen von Gemeinden oder Kombinationen wie Public-Private Partnerships in Frage.