Angesichts des nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Umfelds hat der Bundesrat beschlossen, die von 12 auf 24 Monate erhöhte Maximaldauer für den Bezug von KAE beizubehalten. Ab dem 1. August 2026 können Betriebe somit für ihre Angestellten weiterhin während insgesamt höchstens 24 Monaten KAE beziehen, sofern die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bundesrat verlängert Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 24 Monaten