Da die Arbeitsmarktprognosen keine Verbesserung erwarten lassen und die seit dem 7. August 2025 geltenden US-Zusatzölle für Unsicherheit sorgen, hat der Bundesrat beschlossen, von seiner erweiterten Kompetenz Gebrauch zu machen. Er erhöht also die Höchstbezugsdauer für KAE ab dem 1. November 2025 auf 24 Monate. Damit können Betriebe, die bereits seit knapp 18 Monaten KAE beziehen, die Kurzarbeit um weitere 6 Monate verlängern, sofern sie die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllen. Mit dieser Erhöhung der Bezugsdauer unterstützt er gezielt vor allem die exportorientierten Branchen und Unternehmen in der Schweiz.
Erhöhung der Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitszeitentschädigung